Variable Anleihen

Anleihen kann man anhand ihrer Merkmale unterscheiden. Bei den Unterscheidungskriterien sind in der Regel keine Grenzen vorhanden. In welche Anleihe man investiert, welche Bedingungen ihr dabei zugrunde liegen, muss man vor jeder Investition aus den Emissionsbedingungen herauslesen.

Bei der Untergliederung hinsichtlich der Verzinsung muss man zwischen einer variablen, fixen und stufenmäßigen Verzinsung unterscheiden.

Bei den variablen Anleihen handelt es sich hingegen um Anleihen, bei welchen die Verzinsung maßgeblich von einem Basiswert / Basiszinssatz abhängig ist. Als Basiszinssatz werden hierbei in der Regel die üblichen Zinssätze Euribor oder SMR herangezogen. Auf diese Zinssätze wird in der Regel ein Risikoaufschlag hinzugerechnet. Aufgrund der Tatsache, dass der Basiswert steigen oder fallen kann, sind auch die Kuponzahlungen einer variablen Anleihe unterschiedlich. Der größte Vorteil von variablen Anleihen liegt darin, dass man somit nicht direkt dem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Dies kann auf Seiten des Gläubigers sowie auch auf Seiten des Schuldners erwünscht sein.

Die in der Praxis am häufigsten anzutreffende Verzinsungsart ist die der fixen Verzinsung. Hierbei wird bereits zu Beginn, bei der Emission, ein fixer Zinssatz festgelegt, welcher über die gesamte Anleihenlaufzeit konstant bleibt. Diese Tatsache bietet für den Schuldner und die Gläubiger den Vorteil, dass man mit fixen Zahlungen / Belastungen rechnen kann. Der große Nachteil von Fixzinsanleihen liegt darin, dass man bei Zinsänderungen die Verzinsung nicht anpassen kann. Steigende Zinsen bringen somit einen Nachteil für den Gläubiger. Fallende Zinsen würden sich hingegen negativ für den Schuldner auswirken.

Die Stufenzinsanleihen kann man hingegen eher zu den Fixzinsanleihen, als wie zu den variablen Anleihen zählen. Im Gegensatz zu den Fixzinsanleihen ist der Zinssatz über die gesamte Laufzeit jedoch nicht gleich. In der Regel bringen Stufenzinsanleihen einen steigenden Zinssatz mit sich. Wie diese Staffelung aussieht wird in den Emissionsbedingungen festgelegt.



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