• Definition von Anleihen

    Bei den Anleihen, welche im deutschsprachigen oftmals auch als Renten bezeichnet werden, handelt es sich um festverzinsliche Gläubigerwertpapiere. Im Gegensatz zu Aktien ist der Inhaber kein Anteilseigner sondern lediglich Gläubiger.

    Beim Erwerb einer Anleihe stellt der Investor dem Schuldner (Emittenten) auf eine bestimmte Zeit Kapital zur Verfügung. Der Investor erwirbt im Gegenzug das Recht auf Zinszahlungen sowie Rückzahlung des Kapitals.

    Anleihen, welche oftmals auch als Schuldverschreibungen bezeichnet werden, können von verschiedenen Stellen (Emittenten) ausgegeben werden. In der Regel wird meist zwischen Staats- und Unternehmensanleihen unterschieden. Normalerweise werden Anleihen über die Börse gehandelt, je nach Marktsegment können gewisse Anleihen auch OTC (over the counter) gehandelt werden.

    Bei der Emission von Anleihen geht es üblicherweise um recht hohe Volumina. Die benötigte Summe wird gewöhnlicherweise auf gleichartige Urkunden verteilt – in der Regel beträgt die Stückelung 1.000 Geldeinheiten. Dadurch sind Anleihen für ein breites Publikum zugänglich. Es gibt jedoch auch Anleihenemissionen bei denen die Stückelung wesentlich höher ist, dies liegt vor allem daran, dass diese aufgrund der Stückelung nur institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Hier treten vor allem Versicherungen, Banken, Fonds oder Pensionskassen als Käufer auf. Indem ein Emittent Anleihen ausgibt finanziert er sich. Anleihen sind somit ein wesentlicher Faktor für das Wirtschaftsleben / Wirtschaftswachstum. Jedes Unternehmen benötigt finanzielle Mittel, schlussendlich stellen diese die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln dar.

    Bei den Anleihen gibt es verschiedene Anleihentypen. Auch die Bedingungen mit denen diese ausgestattet sind können stark variieren. Aufgrund dieser Tatsache liegen jeder Anleihenemission Bedingungen zugrunde. In der Regel werden diese in den Emissionsbedingungen festgehalten. Das Anleihenprospekt (Emissionsbedingungen) stellt für viele Investoren die Grundlage ihrer Entscheidung dar.